Rasenmähen

gemäß Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06.09.2002 Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 3478

Es dürfen Rasenmäher an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. Sogenannte „lärmarme“ Rasenmäher mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden.

Bestimmungen zum Schutz der Mittagsruhe bestehen in der Stadt Ellingen nicht. Dennoch sollten Rasenmäher in Interesse gut nachbarlicher Beziehungen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht betrieben werden.

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